ERBRECHT

Testament oder Vermögensnachfolge – spezialisiert auf Erbrecht, bietet Ihnen Notar Riemenschneider die beste Beratung.

Jeder sollte sich mit der Regelung der Vermögensnachfolge im Falle seines Todes befassen. Kennen Sie die gesetzliche Erbfolge unter Berücksichtigung der Europäischen Erbrechtsverordnung? Ich stelle Ihnen ausführlich die im Hinblick auf Ihre Familienverhältnisse eintretenden rechtlichen Folgen Ihres Ablebens dar und informiere Sie rund um das Thema  Erbrecht. Nach dem Ableben lässt sich eine Korrektur der häufig unerwünschten gesetzlichen Erbfolge und dessen Kosten nur schwer erreichen. Vertrauen Sie nicht auf die gesetzlichen Regelungen ohne vorherige Prüfung, sondern nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren letzten Willen zu gestalten.

Im Beratungsgespräch erläutere ich Ihnen gerne die Gestaltungsmöglichkeiten einschließlich der erbschaftsteuerlichen Folgen. Dazu zählen insbesondere auch die Vor- und Nachteile der verschiedenen Formen einer letztwilligen Verfügung. Bitte unterschätzen Sie nicht die Schwierigkeiten, Ihren letzten Willen selber zweifelsfrei zu formulieren. Ist Ihnen der Unterschied zwischen einer Erbeinsetzung, einem Vermächtnis und einer Auflage bekannt? Oder die Gefahr einer dauerhaften Bindung bei einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag?

Ich entwerfe zusammen mit Ihnen eine auf Ihre Familienverhältnisse und Ihr Vermögen maßgeschneiderte letztwillige Verfügung.

Auch nach Eintritt eines Erbfalls helfe ich Ihnen gerne bei den erforderlichen Formalitäten, wie der Beantragung eines Erbscheins oder einer Erbausschlagung. Gerne unterstütze ich Sie auch bei einer Erbauseinandersetzung und beantworte Ihre Fragen zu dem Thema Erbrecht.

Notar Erbrecht München: Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir und meinem Team auf.