VORSORGEVOLLMACHT & PATIENTENVERFÜGUNG

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind wichtige Themen, bei denen die notarielle Beratung sehr sinnvoll ist.

Vielen Bürgern ist nicht bekannt, was passiert, wenn sie wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wussten Sie, dass Gerichte in einem solchen Fall eine Betreuung anordnen können bzw. müssen? Nicht selten werden dabei fremde Personen als Betreuer eingesetzt. Verheiratete gehen häufig irrtümlich davon aus, dass allein die Tatsache ihrer Ehe genüge, um für den anderen Ehepartner handeln zu können. Ohne entsprechende Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung kann aber auch Ihr Ehepartner nicht wirksam für Sie handeln. Gleiches gilt für Kinder.

Sofern keine Vollmacht erteilt wurde, muss das zuständige Gericht eine Betreuung für den Betroffenen anordnen. Die damit einhergehende gerichtliche Kontrolle wird häufig als mühsam und auch als teuer empfunden. Nehmen Sie deshalb die Dinge am besten selbst in die Hand und erteilen Sie eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene VORSORGEVOLLMACHT an eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens. Vermeiden Sie Fehler. Lassen Sie sich von mir als Notar beraten. Ich erläutere Ihnen gerne, wo Sie die Vorsorgevollmacht aufbewahren und registrieren lassen können.

Oft wird eine Vorsorgevollmacht mit einer BETREUUNGSVERFÜGUNG kombiniert.

Auch kann gleichzeitig eine PATIENTENVERFÜGUNG festgelegt werden. Dadurch können Sie rechtlich verbindlich Ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung anordnen.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir und meinem Team in München auf, um sich zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beraten zu lassen.